Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EisRaster (Anbieter) und geschäftlichen Auftraggebern (Kunde). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn EisRaster sie schriftlich anerkennt. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsgegenstand. EisRaster erbringt professionelle Beratungs- und Governance-Leistungen zur Portfoliosteuerung, Priorisierung und Roadmap-Begleitung. Es handelt sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags; eine bestimmte wirtschaftliche Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet.
3. Angebote, SOW, Änderungen. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot/Statement of Work (SOW). Änderungen erfolgen über einen schriftlich bestätigten Change Request mit möglicher Anpassung von Terminen, Aufwand und Vergütung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde stellt zeitgerecht alle notwendigen Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen bereit und sorgt für Entscheidungen in angemessener Frist. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehraufwände verursachen.
5. Vergütung, Nebenkosten. Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und notwendige Auslagen werden nach Aufwand gegen Beleg abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
6. Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; EisRaster kann die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
7. Termine, Leistungshindernisse. Termine sind, sofern nicht ausdrücklich fix, Plantermine. Bei unvorhersehbaren Leistungshindernissen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) wird EisRaster zeitnah Ersatztermine anbieten.
8. Abnahme bei werkvertraglichen Elementen. Soweit Ergebnisse mit Abnahmekriterien vereinbart sind, bestätigt der Kunde die Abnahme unverzüglich. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine qualifizierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
9. Gewährleistung. Für Dienstleistungen gilt die gesetzliche Mängelhaftung entsprechend. Bei wesentlichen Abweichungen erhält EisRaster zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
10. Haftung. EisRaster haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet EisRaster nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Rechte an Arbeitsergebnissen. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur internen Verwendung an kundenspezifischen Ergebnissen. Methoden, Vorlagen und Frameworks von EisRaster bleiben geistiges Eigentum des Anbieters; hierfür wird eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur internen Nutzung eingeräumt.
12. Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Datenschutz. EisRaster verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
14. Subunternehmer. Der Einsatz qualifizierter Subunternehmer ist zulässig, sofern diese vertraglich auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Qualität verpflichtet werden. Vorabinformation erfolgt, sofern dies den Vertragszweck berührt.
15. Referenznennung. EisRaster ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen (Name/Logo). Inhalte und Details eines Projekts werden nur mit gesonderter Freigabe veröffentlicht.
16. Nichtabwerbung. Die Parteien verpflichten sich, während der Zusammenarbeit und 6 Monate danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Hiervon ausgenommen sind allgemeine, nicht gezielt adressierte Stellenausschreibungen.
17. Laufzeit, Kündigung. Projektverträge enden mit Abnahme bzw. Abschluss der Leistungen. Laufende Retainer können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Aufrechnung, Zurückbehaltung. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
19. Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt führen zum Ruhen der Leistungspflichten. Bereits gezahlte Beträge werden gutgeschrieben oder neu terminiert; Einzelheiten stimmen die Parteien ab.
20. Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
21. Schlussbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung. SOW/Angebot gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.
Stand: 2025-11-18