Rückerstattungsrichtlinie
Diese Regelungen gelten für geschäftliche Auftraggeber (B2B). Verbraucher i. S. d. § 13 BGB werden von uns nicht adressiert; ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB findet daher keine Anwendung.
1. Grundsatz
EisRaster erbringt professionelle Dienstleistungen. Rückerstattungen beziehen sich auf nicht erbrachte Leistungsanteile oder auf Fälle wesentlicher Abweichungen von vereinbarten Abnahmekriterien.
2. Stornierung vor Leistungsbeginn
- ≥ 10 Werktage vor dem bestätigten Starttermin: Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen zu 100 % abzüglich etwaiger, nachweislich angefallener Dritt-/Reisekosten.
- 5–9 Werktage vor Start: Rückerstattung 50 % der Anzahlung; alternativ kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin innerhalb von 60 Tagen.
- < 5 Werktage vor Start: keine Rückerstattung; auf Wunsch Umbuchung gegen 25 % Umbuchungsgebühr der Paketgebühr.
3. Abbruch nach Leistungsbeginn
- Es erfolgt eine pro-rata-temporis Abrechnung bereits erbrachter Leistungen gemäß SOW/Zeiterfassung.
- Nicht erbrachte, bereits vergütete Leistungsanteile werden erstattet.
- Unvermeidbare, nachweislich angefallene Dritt-/Reisekosten sind von der Erstattung ausgenommen.
4. Sachmängel bei Dienstleistungen
- Weicht ein Ergebnis wesentlich von den vereinbarten Abnahmekriterien ab, hat der Auftraggeber dies innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen (begründete Mängelrüge).
- EisRaster erhält eine angemessene Nachbesserungsfrist. Scheitert die Nachbesserung, erfolgt eine angemessene Teilrückerstattung für den betroffenen Leistungsbaustein.
5. Terminverschiebungen
- Durch den Auftraggeber: eine kostenfreie Verschiebung ≥ 10 Werktage vor Termin; weitere Verschiebungen oder kürzere Fristen gemäß Ziff. 2.
- Durch EisRaster: bei unverschuldeten Hinderungsgründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) werden zeitnah Ersatztermine angeboten; lehnt der Auftraggeber ab, werden Anzahlungen vollständig erstattet.
6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen) ruhen Leistungspflichten. Bereits gezahlte Beträge werden wahlweise gutgeschrieben oder für Ersatztermine verwendet; auf Wunsch anteilig erstattet, soweit Leistungen nicht erbracht wurden.
7. Nicht erstattungsfähige Positionen
- Bereits erbrachte Beratungsleistungen, Workshops, Analysen und Meilensteine.
- Drittleistungen mit Stornofristen (z. B. Location/Anreise), sofern angefallen und nicht stornierbar.
- Gebühren aus Umbuchungen laut Ziff. 2.
8. Verfahren & Fristen
- Antrag per E-Mail an eisraster@gmail.com mit Referenz (Angebot/SOW/PO, Rechnungsnummer) und Begründung.
- Prüfung binnen 5 Werktagen; Entscheidung und Auszahlung/Verrechnung binnen 10 Werktagen nach Einigung.
- Auszahlung auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel/SEPA-Konto des Auftraggebers.
9. Verhältnis zu AGB und SOW
Diese Richtlinie konkretisiert die vertraglichen Regelungen. Im Konfliktfall gelten vorrangig AGB und die individuellen Vereinbarungen (SOW/Angebot).
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
Stand: 2025-11-18 · Fragen? Wir helfen gerne weiter: Kontakt.